
FÜR HOCH- UND
TIEFBAUMAßNAHMEN
Bauabrechnung
Die normengerechte Bauabrechnung ist in der „Vergabe- und Vertragsordung für Bauleistungen“ (VOB) geregelt. Danach hat der Unternehmer seine Leistungen prüfbar, d.h. Art und Umfang der Leistungen durch Massenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege nachzuweisen.
Für Bauherrn, Architekten, Ingenieurbüros und Baufirmen sind wir Ihr Partner in Sachen Bauabrechnung entsprechend der Regelungen für die Elektronische Bauabrechnung (REB).
Unsere Leistungen in der Bauabrechnung
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Erstellung von Leistungsverzeichnissen
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Massenermittlung baubegleitend
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Aufmaßerstellung nach VOB, baubegleitend
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Rechnungs- und Mengenberechnungsprüfung
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Textmäßige Erfassung von nicht ausgeschriebenen Leistungen
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Nachtragsmanagement
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Einspruchsschreiben bei nicht gerechtfertigten Kürzungen
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Zeitnahe Rechnungsstellung, je nach Vereinbarung

